
Schadengutachten
Haftpflicht- und Kaskoschäden für alle Fahrzeugtypen. Beweissicherung, Kalkulation nach Herstellervorgaben, Wertminderung und Nutzungsausfall.
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Kfz-Gutachter für Hannover & Umland
Unabhängige Gutachten für Pkw, Motorräder, Fahrräder, Pedelecs, Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – Sie zahlen nichts.
48h
Express-Service
Gutachten nach Besichtigung
100%
Unabhängig
Keine Versicherungsbindung
DESAG
Geprüft
Anerkannter Sachverständiger
Alle
Fahrzeugtypen
Vom Pedelec bis zum Lkw
Leistungen
Ingenieurtechnische Analyse und Messtechnik statt Pauschalen. Jede Position im Gutachten ist begründet und damit belastbar.

Haftpflicht- und Kaskoschäden für alle Fahrzeugtypen. Beweissicherung, Kalkulation nach Herstellervorgaben, Wertminderung und Nutzungsausfall.
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Wertgutachten für Verkauf, Leasingrückgabe, Erbschaft oder Zugewinnausgleich – mit nachvollziehbarer Herleitung.
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Zustandsnote 1 bis 5, Marktwert und Originalitätsprüfung für Klassiker und Youngtimer.
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Ursachenermittlung per Endoskopie, Fehlerspeicher und Ölbefund – bevor der Motor zerlegt ist.
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Lackschichtmessung, Unfallspuren und Fehlerspeicher – Ihre Verhandlungsgrundlage vor dem Kauf.
Mehr erfahrenRahmenvermessung, Anbauteile und Schutzkleidung als Schadenposition – vollständig erfasst.
Mehr erfahrenCarbonrahmen, Antrieb und Akku fachgerecht bewertet – bei Unfall, Sturz oder Diebstahl.
Mehr erfahrenLkw, Transporter und Anhänger inklusive Aufbauten und konkretem Ausfallschaden.
Mehr erfahrenLeistungsspektrum
Über uns
Othmar Engineering ist ein inhabergeführtes Ingenieurbüro in Hannover. Sie sprechen von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens mit derselben Person – der, die Ihr Fahrzeug auch tatsächlich besichtigt hat.
Grundlage der Arbeit ist eine ingenieurwissenschaftliche Ausbildung und die Prüfung und Anerkennung durch die DESAG Deutsche Sachverständigengesellschaft. Begutachtet werden Pkw, Motorräder, Fahrräder und Pedelecs, Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge.
Der Anspruch ist einfach: im Schadensfall Klarheit schaffen und jede Feststellung so begründen, dass sie einer Prüfung durch Versicherung, Anwalt oder Gericht standhält.

Fragen & Antworten
Ein unabhängiges Gutachten ist ratsam, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Es sichert Beweise und stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig geltend gemacht werden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigengutachtens. Ab der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro Schadenhöhe ist das der Regelfall.
Nein. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei komplexen Schäden kann es länger dauern.
Ein Kostenvoranschlag schätzt die Reparaturkosten. Ein Schadengutachten ist ein beweissicherndes Dokument, das zusätzlich Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall ausweist und vor Gericht Bestand hat.
Der Prüfer der gegnerischen Versicherung wird von dieser beauftragt und bezahlt. Ein eigener Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und weist auch die Positionen aus, die sonst unter den Tisch fallen – Wertminderung und Nutzungsausfall vor allem.
Das Kurzgutachten dient der Versicherungseinstufung und enthält Zustandsbeurteilung und Marktwert. Das Vollgutachten prüft zusätzlich alle Baugruppen, die Originalität und die Fahrzeughistorie und ist für Kauf, Verkauf oder Nachlass gedacht.
Die Note von 1 bis 5 ist der wichtigste Einzelfaktor. Zwischen Note 2 und Note 3 liegen bei begehrten Modellen häufig fünfstellige Beträge. Deshalb wird im Gutachten jede Einstufung begründet, statt nur eine Zahl zu nennen.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – für Sie entstehen keine Auslagen. Bei Wert- und Privatgutachten richtet sich das Honorar nach Aufwand und Fahrzeug; den Betrag nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Rückruf anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.